Allgemeine Geschäftsbedingungen

Mit den Allgemeinen Geschäftsbedingungen (folgend AGB) soll ein gerechter Interessenausgleich zwischen dem Produzenten Filmby Müller Video Production (folgend Filmby) und dem Werkbesteller (nachfolgend „Kunde“ genannt) erreicht werden.

1. Definitionen

Filmische Arbeit. Der Ausdruck «filmische Arbeit» bezeichnet das Ergebnis einer von Filmby für den Kunden, gemäss der zwischen den Parteien getroffenen Vereinbarung, geleisteten Arbeit. Die als filmische Arbeit definierte Leistung beinhaltet keine Fotografie. Die Erstellung von Fotos muss zusätzlich vereinbart und vergütet werden (ebenso enthält ein Fotoauftrag keine Videografie).

Produktionsauftrag. (Folgend auch Vertrag) Der Begriff „Produktionsauftrag“ wird hier für die vertragliche Vereinbarung zwischen Filmby und dem Kunden verwendet. Er umfasst die im Angebot oder in der Offerte angegebenen Dienstleistungen, die vom Kunden angenommen wurden, sowie die im Vertrag festgelegten Video- und/oder Fotoproduktionen. Diese können die Konzeption, Produktion, Post-Produktion und den Vertrieb der erstellten Medieninhalte sowie das Erstellen von Grafiken und Animationen umfassen.

Kundschaft. Die Kundschaft ist die Person, welche die filmische Arbeit bei Filmby bestellt. Der Begriff «Kundschaft» bezieht sich in diesen AGB selbstverständlich auf Personen beider Geschlechter.

2. Geltungsbereich

Diese Allgemeinen Geschäftsbedingungen (AGB) gelten für sämtliche Leistungen von Filmby insbesondere im Bereich der Video- und Fotoproduktion. Mit der Beauftragung der Firma Filmby durch die Kundschaft werden diese Bedingungen als akzeptiert betrachtet, sofern keine abweichenden Vereinbarungen ausdrücklich und schriftlich festgehalten wurden.
Die AGB sind Bestandteil jedes Vertrages (Produktionsauftrag), der zwischen Filmby und dem Kunden geschlossen wird. Der Vertrag (Produktionsauftrag) kommt zustande, wenn der Kunde das von Filmby ausgestellte Angebot oder die Offerte annimmt, oder formlos durch die Inanspruchnahme der Dienstleistungen von Filmby Müller Video Production. Die Annahme des Angebots durch die Kundschaft kann entweder per E-Mail, durch mündliche Bestätigung, durch Nutzung der angebotenen Dienstleistungen oder durch Unterzeichnung eines Dokuments wie Rechnung, Angebot, Offerte oder Auftragsbestätigung erfolgen.
Mit der Beauftragung und/oder der Annahme des Angebots erkennt die Kundschaft die Gültigkeit dieser AGB an. Diese Bedingungen gelten auch für alle zukünftigen Geschäftsbeziehungen zwischen den Parteien, selbst wenn keine ausdrückliche Vereinbarung für jede einzelne Transaktion getroffen wird. Die AGB werden dabei als stillschweigend anerkannt.
Filby behält sich das Recht vor, die Allgemeinen Geschäftsbedingungen jederzeit zu ändern.
Die jeweils gültige Version der AGB ist diejenige, die zum Zeitpunkt der Vertragsannahme (durch den Kunden) aktuell ist. Abweichende Bedingungen sind nur dann gültig, wenn sie von Filmby ausdrücklich und schriftlich anerkannt wurden.

3. Preise

Preisangaben verstehen sich in Schweizer Franken.
Kostenanzeigen auf Webseiten, Werbematerialien usw. sind unverbindlich. Das Angebot wird von Filmby nach bestem Wissen und Gewissen berechnet. Die Konditionen für unvorhergesehenen oder ausserordentlichen Aufwand kann durch Filmby neu verhandelt werden.

4. Zahlungs- und Lieferbedingungen

Die Zahlung ist, sofern nicht anders vereinbart, innerhalb von 10 Tagen nach Lieferung der finalen Dateien fällig. Bis zur kompletten Bezahlung bleibt ein Werk in vollständigem Besitz von Filmby (die Kundschaft hat kein Nutzungsrecht). Je nach Projektumfang kann eine Anzahlung vereinbart werden. Diese ist spätestens 14 Tage vor Drehbeginn oder nach individueller Absprache zu leisten.
Bei Zahlungsverzug können Mahngebühren und Verzugszinsen in angemessenem Rahmen erhoben werden.

Das fertiggestellte Werk wird in der Regel in digitalem Format online zum Download bereitgestellt. Die Kundschaft ist angehalten die Daten innert 7 Tagen herunterzuladen und zu sichern. Falls die Daten innerhalb der 7 Tage nicht heruntergeladen wurden, kann der Aufwand der erneuten Bereitstellung zusätzlich verrechnet werden.
Kosten für weitere Medien / Lieferformen (z.B. Festplatte, USB-Stick) werden zusätzlich verrechnet.

Angegebene Liefer- oder Leistungsfristen gelten, sofern nicht ausdrücklich als verbindlich vereinbart, nur als annähernd und unverbindlich. Verbindliche Terminabsprachen sind schriftlich festzuhalten bzw. von der Filmproduktion schriftlich zu bestätigen.

5. Nutzungsrechte & Archivierung
Die produzierten Inhalte (Foto & Video) dürfen von der Kundschaft kommerziell verwendet werden. Filby Müller Video Production behält sich das Recht vor, die erstellten Inhalte für eigene Zwecke (z. B. Portfolio, Website, Social Media) zu verwenden – es sei denn, die Kundschaft widerspricht schriftlich vor Projektbeginn.
Das Rohmaterial wird mindestens 1 Jahr archiviert. Eine darüber hinausgehende Archivierung kann erfolgen, jedoch besteht kein Anspruch auf dauerhafte Verfügbarkeit.
Filby Müller Video Production behält sich vor, Teile des Rohmaterials projektübergreifend weiterzuverwenden (z. B. für Showreels oder Mood-Videos).




6. Ausfall & Verschiebung
Bei Ausfall von Tobias Müller durch Krankheit oder höhere Gewalt wird in Absprache mit der Kundschaft ein neuer Termin gesucht.
Ein Anspruch auf Schadenersatz oder Entschädigung besteht in solchen Fällen nicht. Bei zeitkritischen Projekten (z. B. Events) wird – wenn möglich – ein geeigneter Ersatzpartner organisiert. Gelingt dies nicht, ist keine Erstattung oder Ersatzleistung vorgesehen.
Sagt die Kundschaft einen bereits bestätigten Termin kurzfristig ab, so trägt er allfällige entstandene Kosten (z. B. Location-Mieten, Technik, externes Personal), sofern diese nicht mehr stornierbar sind.

7. Datenschutz

Die Daten der Kundschaft werden vertraulich behandelt und nur soweit an Dritte (Partner) weitergegeben wie es für die Leistungserbringung erforderlich ist. Eine weitere Ausnahme bildet hier die in Punkt 5 aufgeführte Publikation im Rahmen der Eigenwerbung.

8. Mängel und Gewährleistung
Die Kundschaft hat ein Werk nach seiner Fertigstellung zu überprüfen. Allfällige Fehler sind in der letzten Iterationsschleife zu beanstanden. Beim Erhalt der Endversion (Final-Datei) gilt das Werk als genehmigt.

Qualität und Quantität des Materials ist abhängig von den örtlichen und zeitlichen Gegebenheiten. Minderungen aufgrund ungünstigen Lichts, schwierigen Wetterverhältnissen, Platz etc. können nicht beanstandet werden.
Reklamationen hinsichtlich der künstlerischen Gestaltung sind ausgeschlossen.

9. Rechte und Nutzung
Sämtliche im Rahmen der Leistung entstandenen Erzeugnisse sind in urheberrechtlichem Besitz von Filmby und somit urheberrechtlich geschützt. Die Kundschaft darf die filmische Arbeit nur zum vereinbarten Zweck und für den vereinbarten Zeitraum verwenden. Ist kein solcher Zeitraum vereinbart worden, bestimmt sich die Dauer nach dem Zweck des Auftrages. Ohne schriftliche Zustimmung darf das Material nicht verändert, verkauft oder an Dritte weitergegeben werden.

10. Leistung Dritter

Filmby darf zur Auftragsausführung Dritte hinzuziehen und deren Leistung in eigenem Namen verrechnen. Die Kundschaft wird vor dem Hinzuziehen von Dritten jeweils informiert.

11.Sonstiges

Mit der Akzeptierung der Offerte bestätigt die Kundschaft, alle Seiten der AGB sorgfältig gelesen zu haben. Weiterhin sind mündliche Nebenabreden nicht getroffen worden.
Änderungen oder Ergänzungen dieses Vertrages bedürfen der Schriftform.
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